Erbrecht.
Wir beraten zu Lebzeiten und bei Eintritt des Erbfalls. Wir unterstützen bei der Gestaltung von Schenkungen, Testamenten und Erbverträgen. Wir erarbeiten Lösungen für eine steueroptimierte Nachlassgestaltung. Aufgrund unseres ganzheitlichen interdisziplinären Beratungsansatzes berücksichtigen wir stets die steuerrechtlichen Auswirkungen einer gewünschten Gestaltung ihres Nachlasses. Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer sind hierbei von entscheidender Bedeutung, insbesondere bei Immobilien – und Betriebsvermögen. Eigene Regeln für die Unternehmensnachfolge gibt es bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer für Unternehmen bzw. Gesellschaftsanteile. Die Befreiungen und Vergünstigungen für Betriebsvermögen sind ebenso komplex und vielfältig wie die Methoden der Unternehmensbewertung für die Festsetzung der Steuer. Bei Erbauseinandersetzung machen wir Ansprüche geltend, einschließlich etwaiger Pflichtteilsansprüche und Vermächtnisse. Wir regeln und übernehmen die Testamentsvollstreckung.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte sind:
- Testamentsgestaltung für Privatpersonen und Unternehmer
- Gestaltung von Erbverträgen
- Unternehmensnachfolge
- Vorweggenommene Erbfolge und Nachfolgeplanung
- Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht
- Unternehmensbewertung
- Vertretung vor Gericht und beim Finanzamt
- Durchsetzung bzw. Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
- Erbengemeinschaft / Erbauseinandersetzungen
- Nachlassbetreuung und Testamentsvollstreckung
- Erbscheinverfahren
- Internationales Erbrecht (Auslandsvermögen)
- Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen