Familienrecht.

Unsere Beratung beginnt bereits vor der Eheschließung und reicht von einer Aufklärung über die rechtlichen Konsequenzen einer Ehe (z.B. die Güterstände) bis hin zum Abschluss von umfassenden Eheverträgen. Ein Schwerpunkt bildet die Beratung und rechtliche Begleitung bei Scheidungen und Trennungen. Diese sind für die Betroffenen nicht nur in persönlicher Hinsicht belastend, sondern auch von erheblicher wirtschaftlicher Tragweite. Hier gilt es Fehler von Anfang an zu vermeiden und praktikable Lösungen zu erarbeiten. Dies gilt insbesondere dann, wenn Kinder involviert sind. Die Erfahrung zeigt, dass es für trennungswillige Ehepartner meistens persönlich und wirtschaftlich vorteilhaft ist, einen langjährigen „Rosenkrieg“ zu vermeiden. Es ist uns deshalb ein Anliegen, gemeinsam mit unseren Mandaten an vernünftige Scheidungs- und Trennungsfolgevereinbarungen zu erarbeiten und eine einvernehmliche Trennung zu erreichen. Gelingt dies nicht, setzen wir Ihre Ansprüche mit der notwendigen Konsequenz auch gerichtlich durch.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte sind:

  • Eheverträge
  • Einvernehmliche oder streitige Ehescheidung
  • Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen
  • Trennungsunterhalt
  • Nachehelicher Unterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Auseinandersetzung des Hausrates
  • Ehewohnung
  • Zugewinn
  • Versorgungsausgleich
  • Elterliche Sorge und Umgangsrecht